Organisation Feuerwehr

Brandschutz ist in Hessen eine Kommunale Pflichtaufgabe, das heißt jede Stadt/Gemeinde ist verpflichtet einen für ihre Gegebenheiten und Bedürfnisse ausreichenden Brandschutz sicher zu stellen.

Die von den Aktiven Einsatzkräften gewählten Führungskräfte (GBI, Wehrführer und deren Stellvertreter) werden zu Ehrenbeamten der Gemeinde ernannt, entsprechend vereidigt und per Urkunde eingesetzt. Sie sind dem Deutschen Grundgesetz und der demokratischen Ordnung verpflichtet.
Die Feuerwehrvereine bestehen parallel zur öffentlich-rechtlichen Feuerwehr und haben die Aufgabe, die Arbeit der Brandschützer außerhalb des Einsatzgeschehens ideell und finanziell zu unterstützen.

Quelle: Das Hessenrecht (Rechtsdatenbank Hessen)
Link: HBKG